DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
| Bitte beachten Sie die folgenden
Bedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und
RAD-tuors.de und allen angeschlossenen Produkten regeln und die
Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. Bei Buchungen von Reisen aus dem
Angebot eines anderen Reiseveranstalters fungiert RAD-tours.de
lediglich als Vermittler, es gelten dann die Reisebedingungen des
jeweiligen, auf der Reisebestätigung genannten Veranstalters.
1. Anmeldung, Reisebestätigung Die Anmeldung erfolgt auf Grundlage der auf dieser Homepage angeführten Leistungsbeschreibungen. Ihre Anmeldung wird mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. 2. Zahlung Bei Vertragsabschluss ist nach Erhalt der
Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises (mind. €
50,-) pro Person zu leisten. Spätestens 30 Tage vor Reisebeginn
der restliche Reisepreis. Im Anschluss senden wir Ihnen Ihre Reiseunterlagen zu. Ihr im voraus gezahlter Reisepreis ist
durch die in §651k BGB enthaltene gesetzliche Regelung Insolvenz
versichert.
3. Leistungen und Preise Die Reisen beinhalten die bei den
Tourenbeschreibungen aufgeführten Leistungen. 4. Leistungsänderungen Routen- und Programmänderungen können
sich aus gegebenen Umständen (z.B. Wetter) oder aus notwendigen
organisatorischen Gründen ergeben. Nebenabreden, die den Umfang der
vertraglichen Leistungen erweitern, sind von uns schriftlich zu bestätigen. 5. Rücktritt oder Umbuchung durch den Kunden Der Rücktritt von der Reise wird
wirksam an dem Tag, an dem die schriftliche Rücktrittserklärung des
Teilnehmers beim Veranstalter eingeht.
Bei Nichtantreten der Reise ohne oder verspäteter Rücktrittserklärung ist der volle Reisepreis zu bezahlen. 6. Gewährleistung und Haftung Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Wir können Abhilfe verweigern, wenn die Ersatzleistung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für uns nicht erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch Ihr besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren. Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben. 7. Rücktritt durch den Veranstalter Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl, auf
die in der Ausschreibung ausdrücklich hingewiesen wird, nicht
erreicht, sind wir ebenfalls berechtigt, von dem Vertrag bis zu 4
Wochen vor Reisebeginn zurückzutreten. In beiden Fällen
erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich
wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern Sie von
einem eventuell unterbreiteten Ersatzangebot keinen Gebrauch
machen. Nach Antritt der Reise kann der Reiseveranstalter den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung des Reiseleiters nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Dabei behält der Veranstalter den Anspruch auf den bezahlten Reisepreis. 8.Versicherungen Die finanziellen Risiken eines Rücktritts
können im Rahmen der Versicherungsbedingungen durch den Abschluss
einer Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt werden. Eine
Reiserücktrittskostenversicherung, auch in Kombination mit einer
Reisegepäckversicherung kann über unser Buchungsformular zusätzlich
abgeschlossen werden. 9.Haftung Wir haften im Rahmen der
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Richtigkeit der
Beschreibung aller angegebenen Reisedienstleistungen, für die
ordnungsgemäße Auswahl und Vermittlung der Leistungsträger (Hotels,
Transportunternehmen u.ä.) und eine gewissenhafte Reisevorbereitung
und -abwicklung. Sollten im Programm vorgesehene Besichtigungen aus Gründen
undurchführbar sein, die wir nicht beeinflussen können (z.B.
Renovierungen, Sperren, Umbauten usw.), können wir nicht
verantwortlich gemacht werden. Sie nehmen an der Reise auf eigene
Gefahr teil. Jeder Teilnehmer ist allein dafür verantwortlich, dass
er den Anforderungen der gebuchten Reise gesundheitlich gewachsen ist.
Auch ist jeder Reiseteilnehmer für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung
selbst verantwortlich. Es gelten die Beförderungsbedingungen der in
Anspruch genommenen Transportunternehmen. Wir haften nicht für Schäden,
die ein Teilnehmer sich, anderen Teilnehmern oder Dritten durch die
Verletzung der Sorgfaltspflicht zufügt. Unsere Haftung - gleich aus
welchem Rechtsgrund - ist insgesamt auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, soweit der Schaden durch uns weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt worden ist oder soweit wir allein wegen
Verschuldens eines von uns gewählten Leistungsträgers verantwortlich
sind. |